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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB”) regeln die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen 7FigureFunnels – Markus Bosch (im Folgenden „Unternehmer”) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Auftraggeber”). Diese AGB gelten für alle Leistungen des Unternehmers.

Die AGB gelten ausschließlich im Verhältnis zwischen Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (B2B-Verhältnis). Sie gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Unternehmer stimmt ihrer Geltung schriftlich zu.

§2 Vertragsgegenstand

Der Unternehmer erbringt als strategischer Wachstumspartner für Online-Businesses folgende Dienstleistungen:

  • Strategische Marketingberatung und Wachstumsstrategie
  • Verwaltung und Optimierung von bezahlten Werbekampagnen (Meta/Facebook Ads, Google Ads und weitere Kanäle)
  • Funnel-Entwicklung und Sales-Prozessoptimierung
  • Launch-Strategie und Kampagnenplanung
  • Creative-Strategie und Mediaplanung
  • Gesamtheitliche Skalierungsberatung

Die genaue Leistungsbeschreibung ist Bestandteil des jeweiligen Einzelvertrags oder Projektbriefs. Dieser konkretisiert den Leistungsumfang und ist Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrags.

Abweichungen oder Ergänzungen dieser AGB können durch schriftliche Einzelvertrag oder Projektvereinbarung geregelt werden.

§3 Vertragsschluss

Das Angebot des Unternehmers ist freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Schriftliches oder elektronisches Angebot des Unternehmers
  • Annahme durch den Auftraggeber (schriftlich, per E-Mail oder durch Unterzeichnung)
  • Beschäftigung durch den Unternehmer

Der Unternehmer behält sich vor, Anfragen abzulehnen, wenn eine Zusammenarbeit den eigenen Qualitätsstandards nicht entspricht oder aus anderen begründeten Gründen nicht zustande kommen kann.

Die Annahme eines Angebots muss innerhalb von 14 Tagen nach Zugang erfolgen, sonst gilt das Angebot als abgelehnt.

§4 Leistungsumfang

4.1 Vertragsart

Standardprodukte sind:

  • 7FF CEO Upgrade: Ein intensives 90-Tage-Projekt mit fokussiertem Wachstumsfokus
  • 7FF Growth Partnership: Eine langfristige strategische Partnerschaft über einen fortlaufenden Zeitraum

4.2 Umfang und Grenzen

Der Unternehmer erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Best Practices der Branche. Der Unternehmer macht keine Zusagen über bestimmte Ergebnisse, Umsatzsteigerungen, Gewinnbeteiligungen oder Erfolgsgarantien, sofern diese nicht schriftlich im Einzelvertrag festgehalten sind.

Die Erreichung von Zielen hängt von vielen Faktoren ab, über die der Unternehmer keine vollständige Kontrolle hat, insbesondere von der korrekten und zeitnahen Umsetzung durch den Auftraggeber sowie von Marktkonditions- und Algorithmusänderungen.

4.3 Änderungen des Leistungsumfangs

Veränderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs müssen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für zusätzliche oder geanderte Leistungen während der Laufzeit.

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • Alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugriffe (API-Zugangsschlüssel, Anzeigenkonten, Website-Access, etc.) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen
  • Alle relevanten Entscheidungsträger und Stakeholder benötigte Information zeitnah zur Verfügung zu stellen
  • Feedback und Freigaben für strategische Entscheidungen zeitnah zu geben
  • Technische und inhaltliche Umsetzungen (Landingpage-Erstellung, Content, Copywriting soweit nicht durch Unternehmer übernommen) vorzunehmen
  • Die Compliance-Anforderungen seines Landes einzuhalten und alle notwendigen Genehmigungen zu beantragen
  • Die Zusammenarbeit im vereinbarten Umfang mit der erforderlichen Kontinuität fortzusetzen

Verzögerungen oder fehlende Mitwirkung durch den Auftraggeber führen zu entsprechenden Verzögerungen der Leistungserbringung. Der Unternehmer haftet nicht für Verzögerungen, die durch mangelhafte Mitwirkung entstehen.

§6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Gebührenmodell

Die Vergütung des Unternehmers besteht typischerweise aus zwei Komponenten:

  • Grundhonorar (Grundgebühr): Eine monatliche oder projektbezogene Gebühr für strategische Beratung und Leistungserbringung
  • Gewinnbeteiligung: Eine prozentuale Beteiligung am Gewinn oder Umsatz aus den durch den Unternehmer unterstützten Initiativen, falls vereinbart

Die genaue Struktur ist im Einzelvertrag definiert.

6.2 Rechnung und Zahlungstermine

Der Unternehmer stellt Rechnungen monatlich oder gemäß Vereinbarung aus. Zahlungsfrist ist 14 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht anders vereinbart.

Zahlungen erfolgen per Überweisung auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung.

6.3 Verspätete Zahlung

Bei verspäteter Zahlung hat der Unternehmer das Recht:

  • Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verlangen (gemäß § 288 Abs. 2 BGB)
  • Die Erbringung weiterer Leistungen auszusetzen, bis zur Begleichung rückständiger Zahlungen
  • Mahnkosten zu berechnen (mindestens 5 EUR pro Mahnung)

6.4 Mehrwertsteuer

Alle Gebühren verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (Netto). Die geltende Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung separat ausgewiesen.

§7 Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1 Laufzeit

Die Vertragslaufzeit wird im Einzelvertrag festgelegt. Dies umfasst typischerweise:

  • Projektbasiert: Z.B. 90 Tage für den CEO Upgrade
  • Fortlaufend: Z.B. monatliche Verlängerung oder Mindestvertragsdauer für Partnership-Modelle

7.2 Kündigung

Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und die im Einzelvertrag festgelegte Kündigungsfrist beachten. Standard-Kündigungsfrist ist 30 Tage zum Ende einer Abrechnungsperiode, sofern nicht anders vereinbart.

Der Unternehmer kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn:

  • Der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt
  • Der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät
  • Ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt

7.3 Auswirkungen der Beendigung

Bei Beendigung des Vertrags:

  • Alle ausstehenden Zahlungen werden sofort fällig
  • Der Unternehmer kann die Übermittlung von Geschäftsdaten einstellen
  • Gewinnbeteiligungsvereinbarungen enden mit dem Vertrag, sofern nicht anders schriftlich vereinbart

§8 Vertraulichkeit und Datenschutz

8.1 Vertrauliche Informationen

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben oder öffentlich zu machen, sofern nicht:

  • Eine schriftliche Genehmigung vorliegt
  • Die Offenlegung gesetzlich erforderlich ist
  • Die Information öffentlich zugänglich ist

8.2 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der geltenden deutschen Datenschutzgesetze. Der Unternehmer verpflichtet sich:

  • Daten nur für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu verarbeiten
  • Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von Daten zu treffen
  • Daten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben
  • Eine separate Datenschutzerklärung zur Verfügung zu stellen

Für die genauen Bedingungen zur Datenverarbeitung wird auf die separate Datenschutzerklärung verwiesen: /datenschutz.html

8.3 Verwendung von Kundendaten

Der Unternehmer verpflichtet sich, Kundendaten des Auftraggebers nicht für eigene kommerzielle Zwecke zu nutzen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§9 Haftung

9.1 Haftungsbegrenzung

Der Unternehmer haftet nur für:

  • Vorsätzliche und grob fahrlässige Verstöße gegen Vertragspflichten
  • Verletzung von Sicherheitsstandards und Datenschutzpflichten
  • Verletzung von Schutzgesetzen und Verbraucherschutzbestimmungen

9.2 Ausschluss von Haftung

Der Unternehmer haftet nicht für:

  • Direkte oder indirekte Schäden, Gewinnverluste oder entgangene Gewinne
  • Schäden durch technische Störungen oder Internet-Ausfalle
  • Verstöße des Auftraggebers gegen Nutzungsbedingungen von Plattformen (Meta, Google, etc.)
  • Marktkonditionie-veränderungen oder Algorithmus-Updates durch Drittplattformen
  • Fehler oder mangelhafte Umsetzung durch den Auftraggeber
  • Ergebnisse, Umsatzsteigerungen oder Erfolgsgarantien, sofern nicht schriftlich zugesichert

9.3 Höchsthaftung

Die Gesamthaftung des Unternehmers ist auf die im Vertragsjahr gezahlten Gebühren begrenzt, höchstens jedoch auf 5.000 EUR.

§10 Gewährleistung

10.1 Leistungsstandard

Der Unternehmer erbringt seine Leistungen nach besten Wissen und Gewissen sowie gemäß der in der Branche üblichen Standards (Best Practices im Performance Marketing und Digital Strategy).

10.2 Keine Erfolgsgarantie

Der Unternehmer garantiert keine bestimmten Ergebnisse, insbesondere keine Mindestverkaufszähle, ROI-Ziele oder Umsatzsteigerungen, sofern diese nicht im Einzelvertrag schriftlich zugesichert sind.

Die Erreichung von Zielen hängt von vielen unkontrollierten Faktoren ab, einschließlich:

  • Marktentwicklung und Wettbewerb
  • Technische Veränderungen von Werbeplattformen
  • Qualität und Umsetzung der Kundeninhalte
  • Konjunktur und Verbrauchernachfrage

10.3 Behebung von Mängeln

Falls der Unternehmer schuldhafte Fehler bei der Leistungserbringung begeht, hat der Auftraggeber das Recht, Nächbesserung zu verlangen oder ein angemessenes Entgelt zu erhälten. Dies muss schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung geltend gemacht werden.

§11 Urheberrecht und Nutzungsrechte

11.1 Eigentum des Unternehmers

Alle vom Unternehmer erstellten Materialien, Strategiedokumente, Templates, Prozesse und sonstige geistige Werke bleiben Eigentum des Unternehmers oder seiner Lizenzgeber, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

11.2 Lizenzen für den Auftraggeber

Der Auftraggeber erhält eine begrenzte, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der für das Projekt erstellten Inhalte (z.B. Anzeigentexte, Kampagnenstrategien, Daten-Reports) ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke.

11.3 Fremdes geistiges Eigentum

Der Auftraggeber garantiert, dass alle vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte und Unterlagen keine Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber freigestellt den Unternehmer von allen Ansprüchen Dritter.

11.4 Fallstudie und Marketing

Der Unternehmer behält sich das Recht vor, erfolgreiche Projekte als Fallstudie oder Referenz (ohne Preisgabe sensibler Zahlen) zu nutzen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen.

§12 Höhere Gewalt

Beide Parteien sind von ihren Verpflichtungen befreit, soweit Leistungen durch äußere Ereignisse unmöglich gemacht werden, die außerhalb der Kontrolle liegen, wie z.B.:

  • Naturkatastrophen
  • Kriege oder Terroranschläge
  • Pandemien
  • Ausfälle kritischer Infrastruktur oder wichtiger Werbeplattformen

Die betroffene Partei muss die andere Partei unveverzüglich darüber in Kenntnis setzen und angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.

§13 Schlussbestimmungen

13.1 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

13.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vorliegenden AGB und alle Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen das Internationale Privatrecht und das UN-Übereinkommen über den Warenkauf.

Gerichtsstand für alle Verfahren ist Nördlingen oder das für diesen Ort zuständige Gericht.

13.3 Einzelne Verträge

Diese AGB werden ergänzt durch Einzelverträge, Projektbriefs, Angebote und Vereinbarungen. Im Falle von Widersprüchen gilt: Schriftliche Einzelverträge > Projektbriefs > Angebote > AGB (in dieser Rangfolge).

13.4 Änderung dieser AGB

Der Unternehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und treten 30 Tage nach Bekanntgabe in Kraft. Der Auftraggeber kann diese dann ablehnen und den Vertrag kündigen.

13.5 Gesamte Vereinbarung

Diese AGB und der anwendbare Einzelvertrag stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen Absprachen, mündlichen oder schriftlichen.

Stand: März 2026

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